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Wappen, Kaffee und Lehrpersonen als VermittlerInnen

Wappen und Sponsoring in Schweizer Schulen im frühen 20. Jahrhundert

Julia Strobel, Kunstwissenschaftlerin



In einem anonymen Leserbrief beklagte sich ein Schweizer Lehrer am 9. Oktober 1930 über aufgeregte SchülerInnen, die den Schulbetrieb stören würden. Seiner Meinung nach sei das Problem auf den Milchkaffee zurückzuführen, den die Schülerinnen und Schüler zuhause trinken würden. Inständig bittet er die Kaffee Hag AG, ihm Aufklärungsmaterial zuzusenden: «Sehr wertvoll wäre mir eine Darstellung des Coffeins und seiner schädlichen Wirkungen auf die Nerven.»1 Die Kaffee Hag AG veröffentlichte diesen Brief im achten Heft der von ihnen herausgegebenen Wappenbücher. Obwohl diese nicht offiziell als Lehrmittel empfohlen wurden, erhielten sich unzählige Exemplare dieser Wappenbücher in der Sammlung des Schulmuseums Bern. Wie gelangten diese in die Sammlung? Und wurden diese im Schulunterricht eingesetzt?


Die Kaffee Hag AG wurde 1906 in Bremen gegründet. Zwischen 1910 und 1955 publizierte sie ebenfalls mehrere Wappenbücher mit Gemeinde-, Kantons- und sogar Klosterwappen in insgesamt 19 Bänden. Im achten Band der dritten Auflage erschien der Lesebrief des anonymen Lehrers, nach einer Schilderung der schädlichen Auswirkungen des Koffeins in Französisch. In einem Flugblatt, das ebenfalls aus den 30er-Jahren stammt, vermerkte Kaffee Hag das gestiegene Interesse von Lehrpersonen an den Wappenbüchern. Dies sei auf die farbige Darstellung der Wappen zurückzuführen, die den Schulunterricht viel lebendiger machen würden.2 Mit diesem Kommentar spielt die Handelsgesellschaft ihre aktive Rolle beim Bewerben ihres Produkts in der Volksschule herunter. Sie bewarb ihren entkoffeinierten Kaffee regelmässig in Zeitschriften und Zeitungen wie der Schweizerischen Lehrerzeitung und sprach so gezielt Lehrpersonen an.


Zusätzlich publizierte sie Stundenpläne für Schülerinnen und Schüler und versandte grosszügig Werbematerial an Lehrpersonen, die diese wiederum an die Eltern verteilen konnten. In einem Flugblatt der Kaffee Hag AG, das wohl auch in die 30er Jahre einzuordnen ist, lässt die Handelsgesellschaft wieder Lehrpersonen zu Wort kommen, um die mögliche Verwendung im Unterricht zu beschreiben. So könne das künstlerische Auge durch das Vergrössern dieser Wappen oder auch die Verwendung von Gold- und Silberfarbe geschult werden.3 In einem Brief vom 24. Juni 1933 von der Kaffee Hag AG an den Lehrer O. Kern empfahl sie ihm, einen Wettbewerb zu organisieren. Ein Teil des Briefwechsels ist bis heute im Schulmuseum Amriswil (TG) erhalten. Daraus wird ersichtlich, dass der Lehrer O. Kern nicht nur einen Wettbewerb, sondern mindestens zwei abhielt.

«Würden Sie nicht auch einmal einen Wettbewerb veranstalten im Vergrössern und Nachzeichnen unserer Wappenmarken, oder einen Aufsatz schreiben lassen über das Thema «Kaffee», unter besonderer Berücksichtigung des coffeinfreien [Anm.: sic] Kaffee Hag? Wir wären bereit, drei der besten Arbeiten mit einem kompletten Wappenalbum, oder einem Originalpaket Kaffee Hag, oder einer Tasse zu prämieren.»4

Der Lehrer O. Kern, der von der Kaffee Hag AG mehrere Preise für Schulwettbewerbe erhielt, schnitt diese Wappenbücher in Streifen, so dass sich auf jedem drei Gemeindewappen befinden. Vermutlich dienten sie als Vorlagen für den Handarbeitsunterricht. Die Aufgabenstellung liess sich ohne weiteres mit dem Lehrplan vereinen lässt. Dass Wappen als Vorlagen generell im Werkunterricht eingesetzt wurden und auch eingesetzt werden mussten, belegt das Schweizer Programm für den Unterricht in Knabenhandarbeiten. Heft 1: Papparbeiten, das bereits 1919 herausgegeben wurde.5

Bereits 1928 schilderte der Lehrer M. Eberle, wie der Knabenunterricht bei schlechtem Wetter gestaltet werden könne. Er beschreibt all die nützlichen Dinge, die der Lehrer mit den Schülern für die Schule herstellen könne: Bücherreparaturen, Rahmen Bildmedien und das Zusammenstellen von Bildsammlungen, die als Inspiration für Aufsatzthemen angefertigt wurden. Nebenbei erwähnte er die Wappenbücher und schilderte, wie sie am besten gerahmt würden, so dass sie sich möglichst lange erhalten würden. In einer anderen Ausgabe der Schweizer Lehrerzeitung erwähnte er, dass die Wappenbücher vorbildliche Vorlagen für Zeichnungen seien.


Für unbegabtere Schüler seien sie einfache Bildmotive, für die begabteren ein Motiv, dass voller Leben und künstlerischem Wert wäre.6

H. Baumann, der später selbst Lehrer wurde, musste als Schüler von diesen Wappenbüchern fasziniert gewesen sein. Sorgfältig kopierte er von Hand das dritte Heft in ein eigenes, das er vermutlich sogar auf dieselbe Grösse zuschnitt. Er schrieb die Namen der verschiedenen Gemeinden in Kalligrafie und fügte die Wappen der Kaffee Hag AG im Original hinzu. Es ist jedoch nicht vollständig, denn einige Wappen fehlen.

Dass die Wappen als Bildmedien auf eine so grosse Nachfrage von Lehrpersonen stiessen, ist der chronischen Unterfinanzierung von Schulen, gerade in ländlichen Gemeinden, zuzuschreiben. So beschreibt der Lehrer F. Aerni, dass er bei Stellenantritt 1926 ein leeres Schulzimmer vorfand, ohne jegliche Unterrichtsmaterialien. Sein Vorgänger musste diese wohl mitgenommen haben.7

Die Kaffee Hag AG war nicht die einzige Gesellschaft, die über Wappen ihr Produkt oder ihre Stiftung in den Schulunterricht brachte: Private Dritte wie Stiftungen und Unternehmungen publizierten Schulmaterialien, Einfassungen, starteten Schul-Projekte und Fundraising- Aktionen, in denen die SchülerInnen Spenden für sie sammelten. Im Februar 1970 erhielt der Berner Lehrer F. Aerni von British Petroleum (BP) auf eine Empfehlung eines Lehrerkollegen eine Dokumentation zur Erdölförderung zugesandt. In dieser befinden sich neben Informationsbroschüren auch Werbung für einen BP-Film und ungefähr 20 Druckgrafiken, die als Leinwandbilder für den Unterricht bestellt werden konnten – kostenlos.

Wie aktuell die Diskussion um Sponsoring und Fundraising in den Schweizer Schulen ist, zeigt der vom Dachverband Lehrerinnen und Lehrer Schweiz (LCH) im Jahr 2016 herausgegebene Leitfaden Externe Bildungsfinanzierung. Förderung, Sponsoring, Fundraising und Kostenauslagerungen. Als erstes grösseres Sponsoringprojekt benennt der Verband das vom Zürcher Erziehungsdirektor Ernst Buschor 1998 initiierte «Schulprojekt 21». Darin finanzierten private Firmen den Einsatz von Computern, Softwarelizenzen und Internetzugängen an öffentlichen Schulen.8 Dabei verkennt der Verband, dass das Sponsoring von Schulmaterialien bereits auf eine über hundertjährige Tradition verfügt.


Während die Kritik an Drittmittelfinanzierung und Sponsoring an den Hochschulen in den Medien Nachhall findet, ist dies bei öffentlichen Schulen nicht der Fall, obwohl es sich dabei oft um AkteurInnen derselben Branchen handelt.

Bunte Bilder waren rar in den offiziellen Lehrmitteln und private Dritte füllten diese Lücke. Die sich in der Sammlung des Schulmuseums Bern befindenden Objekte und Bildmedien, die dem Sponsoringkontext zugeordnet werden können, sind oft Einwegmedien wie Einfasspapier und Stundenpläne. Doch nicht nur bei den Bildmedien fehlte die Finanzierung. F. Aerni wurde vom Kanton Bern auch dazu angehalten, weniger Überstunden zu machen. In einer Zeit, in der Bilder von Hand nach dem Unterricht auf Wandtafeln aufgezeichnet werden mussten, bedeuteten gesponserte Bildmedien wie die Wappenbücher auch eine zeitliche Entlastung. Die Schülerinnen und Schüler benutzten dieses Bildmedium wiederum als Vorlage für eigene künstlerische Arbeiten, malten die Einfassbögen aus oder ergänzten die Stundenpläne.

Im achten Band dieser Wappenbücher, aus dem der Ausschnitt aus dem Leserbrief des anonymen Lehrers stammt, entdecken die Leserinnen und Leser auf dem Frontispiz eine folkloristische Szene. Männer und Jungen machen an mit Trauben vollen Weinranken Wappen fest, die sich in dieser Ausgabe finden lassen. Die figurativen Darstellungen sind nur umrahmt und erinnern an Ausmalbilder für Kinder. Danach folgt eine kurze Einführung zu einem historischen Objekt mit einem Wappen mit einem wissenschaftlichen Kommentar des Kunstgeschichtsprofessors Paul Ganz, der zurzeit auch der Präsident der Schweizerischen Heraldischen Gesellschaft war. Dann begann die eigentliche Arbeit der Sammlerin oder des Sammlers: Auf der linken Seite befinden sich die Namen von Städten und Schweizer Gemeinden mit Informationen zum politischen Distrikt und der Einwohnerzahl sowie eine kurze Beschreibung des Wappens. Auf der rechten Seite sind kleine Felder für die Wappen mit dem Namen der Gemeinde eingezeichnet. Die Wappen selbst sind in Faltbögen der Ausgabe beigelegt, können einzeln herausgetrennt und bei der entsprechenden Gemeinde eingeklebt werden. Das Zuordnen erfolgt somit aufgrund der schriftlichen Beschreibung der Wappen. Am Ende dieses kleinen Albums veröffentlichte die Handelsgesellschaft Informationen zu ihrem Produkt, dem entkoffeinierten Kaffee. Ein Schweizer Auswanderer, der in der Kolonie Helvetia in Brasilien lebte, erzählt von seiner Arbeit auf der Kaffeeplantage und seinem Besuch des Eidgenössischen Schützenfests. Durch diese Erzählung wird aus dem exotischen Kaffee aus fernen Ländern ein Produkt, das von Schweizer Auswanderern hergestellt wird, die an Schweizerischem Brauchtum grosses Interesse haben.

Ein kleines Flugblatt, das dieser Ausgabe beigelegt ist, kündet in Übereinstimmung der neuen Regeln der Heraldik die Änderung der metallischen Farben Silber und Gold zu Weiss und Gelb an. Aber es zeigt auch, wie diese Wappenbücher funktionierten: Für jedes Pack Kaffee erhielt man einen Gutschein. Mit 20 Gutscheinen konnte man eines dieser Alben bestellen, dem alle Wappen des Bandes beigefügt sind. Zu Beginn dieser Wappenbücher wurden jedem Pack Kaffee zwei Wappen beigelegt, so dass die Sammlerin oder der Sammler diese Wappenmarken tauschen musste. Es ist unklar, wann die Handelsgesellschaft dies änderte, aber in den 1930er erhielt man alle 20 Wappen beim Einsenden der Gutscheine.

Die Wappen der Schweiz waren nicht die einzigen, die von der Handelsgesellschaft veröffentlicht wurden: Von Finnland bis zu dem damals noch existierenden Jugoslawien publizierte Kaffee Hag zusammen mit lokalen Heraldikern diese Wappenbücher. Die Schweizer Ausgabe war jedoch die erste, die erschien und die letzte, deren Herausgabe in den 1950ern eingestellt wurde. Zu Beginn des 20. Jahrhunderts stieg das Interesse am kulturellen Erbe, das zur Gründung und Institutionalisierung der Heimatbewegung führte, die das Schweizerische kulturelle Erbe und das (Kunst-)Handwerk erhalten und fördern wollte. Lokale Vereine und Gruppierungen wie Schützenvereine oder Chöre entwarfen Wappen für Sing- und Schützenfeste. Handwerkliche Fähigkeiten, die für traditionelles Schweizer Kunsthandwerk benötigt wurden, gehörten zu den in der Schule vermittelten Inhalten. Dass die Kaffee Hag AG diese Verschränkung auch bewusst zum Produktmarketing verwendete, belegt der Briefverkehr zwischen dem Thurgauer Lehrer O. Kern und der Handelsgesellschaft von 1933:

«Es wäre für uns eine grosse Genugtuung, wenn unsere Tätigkeit auf dem Gebiet der Heraldik, die in der Öffentlichkeit, ganz besonders aber in Fach- und Lehrerkreisen allgemein anerkannt und begrüsst wird, auch Ihre Sympathie gewinnen würde. Die Heraldik muss ja als wahre Volkskunst angesprochen werden, die alle Förderung und Pflege verdient.»9

Während das Kunsthandwerk und Brauchtum gerade in den Anfangsjahren ein wichtiger Teil der Heimatbewegung waren, entstand daraus die geistige Landesverteidigung, speziell im zweiten Weltkrieg und dem späteren Kalten Krieg. Das grosse Interesse an den Wappenbüchern steht in einem direkten Zusammenhang zu dieser Heimatbewegung und könnte auch der Grund für den grossen Erfolg in der Schweiz sein.


Doch Lehrpersonen vermittelten diese Wappen nicht nur, sie gestalteten sie aktiv mit.

Als 1939 die Schweizer Landesausstellung stattfand, sollten alle Gemeinden eine Fahne ihres offiziellen Wappens beisteuern. Zur grossen Scham des Adjunkten des Staatsarchivs Solothurns waren viele Gemeinden seines Kantons ohne Wappen vertreten, wie er zwei Jahre später schreiben wird. So sandten mehrere Gemeinden keines oder entwarfen für diese Ausstellung eines, wie der Lehrer M. Brunner von Unterramsern (SO). Die Gemeinden des Kantons Solothurn waren keine Ausnahme, viele hatten eine ähnliche Ausgangslage. Bemerkenswert am Kanton Solothurn ist jedoch, dass zwei Jahre später für das Jubiläum des 650-jährigen Bestehens der Schweizer Eidgenossenschaft die Revision der Gemeindewappen auf Initiative des Staatsarchivs vom Regierungsrat beschlossen wurde. In einem Nebensatz an den Regierungsrat Solothurns erwähnt der Staatsarchivar, dass die Frage nach jüdischer resp. arischer Abstammung seit 1940 abnahm und das Staatsarchiv so Zeit habe, dieses Projekt zu beginnen. Die Korrespondenz mit den zuständigen Behörden und Gemeindevertretern erhielt sich beinahe vollständig im Staatsarchiv Solothurn und ermöglicht das Nachvollziehen dieses Prozesses beim Aushandeln zwischen den verschiedenen Akteuren um passende Gemeindewappen. Da die Wappen als offizielle Zeichen auf Urkunden und Akten der Gemeinde galten, mussten sie vom Gemeinderat angenommen werden. Das Staatsarchiv und seine Vertreter verfügten in diesem politischen Prozess zumindest in der Theorie nicht über die Autorität, diese Wappen zu bestimmen. In der Publikation zu diesem Projekt, Solothurn: Wappen der Bezirke und Gemeinden des Kantons Solothurn, führt der Adjunkt Konrad Glutz von Blotzheim seine Motive für die Revision aus.


Die Gemeinde repräsentiere das Vaterland im engsten Sinne. Sie fördere die Zusammengehörigkeit durch feierliche Anlässe

und forme die Identität der Schweizer BürgerInnen.10 Deshalb sei es zentral, dass diese über die Wappen auch visuell sichtbar wäre. Während der Prozess meist harmonisch ablief, gab es aber durchaus hitzige Auseinandersetzungen, die sich in Briefform erhielten. Als kleine Randbemerkung verweise ich auf einen ähnlichen Prozess im Kanton Bern, der aber später begann und erst in den 1980er Jahren in einer Publikation endete. Der Adjunkt des Staatsarchivs, K. Glutz, stellte seinen Berner Pendants all seine Unterlagen zur Verfügung. Aufgrund dessen beschlossen die Berner, eine Kommission einzusetzen, um die Wappenrevision effizienter zu gestalten und weniger Gegenwehr hervorzurufen.

Die Kommunikation mit den zuständigen Gemeinden führte vor allem der Adjunkt Konrad Glutz. An jede sandte er einen Fragebogen, ob sie bereits über ein offizielles Wappen verfügten und ob dieses publiziert worden sei, beispielsweise in den Kaffee Hag Wappenbüchern. Die Gemeinde von Boningen (SO) gehörte zu den glücklichen, deren Wappen bereits vor 1941 in den Wappenbüchern veröffentlicht wurde: Gekreuzte Ruder in Braun und Stachel in Blau nach unten auf silbernem Grund. Konrad Glutz entdeckte aber im Staatsarchiv eine Quelle, die auf gekreuztes Ruder und Stachel in Rot hinweisen. Obwohl die Gemeinde die Blasonierung in Braun und Blau bevorzugte und der Gemeinderat dies auch so beschloss, intervenierte Glutz und bestand auf der roten Blasonierung, da Braun keine heraldische Farbe sei.


Brief von E. Baumann, 1924, Staatsarchiv Solothurn.

Die Gemeinden ohne Wappen konnten sich für ein neues entscheiden, unter anderem für sprechende Wappen, die den Namen des Ortes widerspiegeln oder auf einen Landschaftsmarker oder auf ein historisches Ereignis Bezug nehmen. Auch Heiligenattribute waren willkommen. In der Korrespondenz zwischen dem Vertreter des Staatsarchivs und den Gemeinderäten und -präsidenten wird die aktive Rolle, die Lehrer in diesem Prozess einnahmen, deutlich: Sie wurden teilweise von Glutz persönlich angeschrieben, um seine Interessen zu vertreten oder dazu aufgerufen, Vorschläge an ihn zu richten. Zwei Briefe von Glutz sind an den Lehrer A. Guldimann gerichtet, der ein enger Freund zu sein schien. In einem bittet Glutz ihn, dem Gemeindepräsidenten von Steinhof (SO) doch zu erklären, weshalb der vom Staatsarchiv vorgeschlagene Entwurf der einzig richtige sei. Er gab sogar zu, dass er das Datum der Gemeinderatssitzung verschoben hätte, so dass Guldimann daran teilnehmen könne. Das ist umso erstaunlicher, weil Guldimann nicht als Lehrer in Steinhof angestellt war. In dem anderen Brief dankte Glutz Guldimann für die Wappenentwürfe anderer Gemeinden.

Aber die Anerkennung von Gemeindewappen war bei weitem kein harmonischer Prozess, wie sich an der Diskussion zum Wappen von Breitenbach bereits 1924 vor der offiziellen Revision zeigte.

Die Wappen der Schweiz, Heft 12, nach 1930, Kaffee Haag AG Feldmeilen Zürich, S. 7.

Bereits damals entwarf Glutz ein mögliches Gemeindewappen, das Knochen oder Bein als Blasonierung beinhaltete. Der Künstler und Lehrer E. Baumann, der auch für die Kaffee Hag AG Wappen zeichnete, bevorzugte jedoch ein anderes: Ein Fluss in Silber auf rotem Grund, um so auf den Namen der Gemeinde Bezug zu nehmen. Die Gemeinde beschloss, den Vorschlag von Baumann teilweise umzusetzen und die Blasonierung um einen grünen Rohrkolben auf Gold zu teilen.

Auch die Gemeinde Wangen bei Olten (SO) entschied im Januar 1941, den Vorschlag von Glutz zu ignorieren.







Ohne Glutz zu informieren entschied die Einwohnergemeindeversammlung den Wappenentwurf von B. Hurni anzunehmen: Gespalten durch ein Wellenband in Blau auf silbernem Grund, das die Trennung in Gross- und Kleinwangen durch den Fluss repräsentieren solle, mit dem heiligen Gallus auf der heraldisch rechten Seite und einem Bären auf der heraldisch linken Seite. Glutz war ausser sich und teilte dem Gemeindepräsidenten mit, dass sie nicht nur acht verschiedene Farben verwenden würden, sondern dass auch die Darstellung des heiligen Gallus und des Bären viel zu kompliziert wäre für folkloristische Anlässe. Zudem bestände die Möglichkeit, dieses mit den Kantonswappen von Bern und St. Gallen zu verwechseln. Er bat darum, dass der «Künstler»

– er verwendete die Anführungszeichen im Brief – doch bitte das Staatsarchiv besuchen sollte, damit man dieses Problem klären könne. Zum Ende der Revision akzeptierte er das Wappen, wenn auch unter Vorbehalt, und änderte die Farben den heraldischen Vorschriften entsprechend.

Nach Abschluss der Revision hatten beinahe alle Solothurner Gemeinden ein offizielles Gemeindewappen, mit Ausnahme von Büsserach, wo der Gemeinderat und das Staatsarchiv sich nicht einig wurden. Dem Abschlussbericht zuhanden des Regierungsrats wurde ein Gutachten des Professors Ganz beigefügt, in dem dieser die Revision gutheisst. Er konnte sich den Zusatz nicht verkneifen, dass das Wappen Büsserachs nicht publiziert werden könnte, da in dem von der Gemeinde beschlossenen Wappen jegliche heraldischen Vorschriften missachtet würden.

Am Beispiel des Kantons Solothurns wird klar, welche Rolle Lehrpersonen bei der Gestaltung dieser Wappen einnahmen und wie sie die Gemeindewappen aktiv mitgestalteten. Die Wappenbücher der Kaffee Hag AG dienten nicht nur als Grundlage für die Vermittlung des Lehrstoffes und Bildvorlagen für künstlerische SchülerInnenarbeiten, sondern auch als Selbstvergewisserung der aktiven Rolle einzelner Lehrpersonen, die die Gemeindewappen gestalteten, die in diesen Büchern veröffentlicht wurden. Durch das Zeichnen der Wappen im Schulunterricht und bei Wettbewerben verstärkten sie Gruppenidentität und Identifikation mit der Gemeinde und nahmen in Kauf, eine Handelsgesellschaft zu bewerben. Sie vermittelten zwischen dem Staatsarchiv, den Gemeinden, den SchülerInnen und Eltern und nutzten ihre Rolle als Autoritätspersonen, um diesen Prozess voranzutreiben.




Fussnoten

1 H. E., Lehrer, in G., Kt. S., in: Die Wappen der Schweiz, hrsg. Von Kaffee HandelsAG, 8. Heft, Feldmeilen: Verlag der Kaffee Handels AG, ca. 1930, 31.


2 Einige von den nach Tausenden zählenden Urteilen über die HAG-Wappensammlung, Kaffee Hag AG (Hrsg.), ca. 1933, Feldmeilen. In: Amriswil: Schulmuseum, Briefverkehr Lehrer O. Kern (Mettlen, TG) mit Kaffee Hag AG.


3 Briefverkehr Lehrer O. Kern (Mettlen, TG) mit Kaffee Hag AG, 16. Juni 1933. In: Amriswil: Schulmuseum. «In Ihrer Schule liefern wir gratis eine künstlerisch ausgeführte Kantonswappentafel (46 x 36 cm) und eine Lehrmitteltabelle, […]. Genannte Tabelle zeigt den Werdegang des Kaffee Hag von der Blüte des Kaffeestrauches bis zur gebrauchsfertigen Bohne. Weiter haben wir Stundenpläne und Wappenpostkarten […]. Gerne würden wir Ihnen so viele Exemplare gratis abgeben, als Sie Schüler unterrichten. Greifen Sie bitte zu, bevor der Vorrat erschöpft ist.»


4 Briefverkehr Lehrer O. Kern (Mettlen, TG) mit Kaffee Hag AG, 24. Juni 1933. In: Amriswil: Schulmuseum.


5 Schweizerischer Verein für Handarbeitsunterricht, ed., Schweizer Programme für den Unterricht in Knabenhandarbeiten: Heft 1: Papparbeiten, Zürich, 1919, S. 50-51.


6 Max Eberle, “Der Knabennachmittag” Schweizerische Lehrerzeitung, 33 (1928).


7 Fritz Aerni und Klaus Aerni, Rückblick auf mein Leben, 1993, S. 4. Fritz Aerni über seine erste Stelle 1925: «Am folgenden Montag konnte ich an der Gesamtschule im Brüschhüsli (Gemeinde Lützelflüh) mit einer Stellvertretung beginnen. Die Schule zählte in den neun Klassen insgesamt 69 Kinder, alle in einem Zimmer. Der vorherige Stelleninhaber hatte die Stelle und den Beruf aufgegeben und ein leeres Zimmer zurückgelassen. Die lange Reihe von Schränken war geschlossen und keine Schlüssel auffindbar. Ich musste Walter Stettler holen, der die Türen öffnete – jedoch waren alle leer. Wir hatten keine Bücher, kein Schreibpapier, keine Tinte, keine Federn …»


8 Jürg Brühlmann and Christine Staehelin, Externe Bildungsfinanzierung: Förderung, Sponsoring, Fundraising und Kostenauslagerungen, Villmergen, Sprüngli Druck, 2016, S. 3.


9 Briefverkehr Lehrer O. Kern (Mettlen, TG) mit Kaffee Hag AG, 16. Juni 1933. In: Amriswil: Schulmuseum.


10 Konrad Glutz von Blotzheim, Wappen der Bezirke und Gemeinden des Kantons Solothurn nach Bereinigung durch das Staatsarchiv: Mit einem Vorwort von J. Kaelin, Solothurn, Staatsarchiv, 1941, S. 7-9.


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